Allgemeine Geschäftsbedingungen


der COMP-MALL Computer Vertriebs GmbH (im Shop compmall oder compmall GmbH genannt) - Stand 04.04.2022

Präambel:

Dies ist ein B2B-Webshop und richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Das Zustandekommen von rechtsgültigen Verträgen ist ausschließlich mit gewerblichen Kunden möglich. Privatpersonen können in diesem Webshop nicht einkaufen. Für gewerbliche Kunden besteht kein Widerrufsrecht.

Aus technischen Gründen ist die Abwicklung von online Käufe derzeit nur für Deutschland und Österreich möglich. Kunden aus anderen Ländern können zur Anfrage der Kaufabwicklung Angebotsanfragen oder auch Bestellung direkt an uns senden.

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von Verkaufsbedingungen der COMP-MALL Computer Vertriebs GmbH, im folgenden compmall genannt, abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt compmall nur an, wenn compmall ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

2. Lieferungen, Leistungen und Angebote der compmall erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Vorliegender Internetauftritt von compmall ist als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zu verstehen und enthält selbst noch keine verbindlichen Angebote. Die Produktbeschreibungen stellen weder eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware noch eine Beschaffenheitsgarantie dar. Technische Änderungen z. B. bezüglich Modell, Konstruktion oder Material sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, ohne dass der Vertragspartner daraus irgendwelche Ansprüche gegen compmall herleiten kann.

2. Bestellungen des Vertragspartners sind für diesen rechtsverbindlich. Ein Vertrag mit compmall kommt jedoch erst zustande, wenn compmall die Bestellung schriftlich mit Auftragsbestätigung bestätigt oder den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Die Bestellbestätigung bzw. Bestellbestätigungsemail sowie Vorabbestätigung sind keine Auftragsbestätigung. Kundenseitige Stornierungen sind nicht möglich. Stornierungen seitens compmall aus Machbarkeitsgründen, Preisänderungen, Lieferverfügbarkeit (MOQ, EOL, etc.) bzw. Erhältlichkeit sowie Transporteinschränkungen vorbehalten.

3. Innerhalb von Aufträgen und Rahmenvereinbarungen gilt im Fall von höherer Gewalt, Insolvenz, Teilinsolvenz bzw. Unfähigkeit von Vorlieferanten oder Herstellern die relevanten Waren innerhalb der angemessenen Zeit zu liefernn der Auftrag bzw. Rahmenvereinbarung als beendet. Die Lieferpflicht seitens compmall entfällt ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Ereignisse ersatzlos.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich compmall das Eigentum und sonstige Rechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, compmall erteilt dazu dem Besteller eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung.

2. Maßgebend sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, in erster Linie die in der Auftragsbestätigung von compmall genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Lager München ausschließlich Verpackung und Versand. Kosten der Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.

4. Aufgrund der Abhängigkeit der Preise vom Verhältnis EURO / USD behält sich compmall bei Rahmenvereinbarungen und Aufträgen mit Lieferungen in der Zukunft eine Preisanpassung vor, wenn sich der Wechselkurs um mehr als 2 % innerhalb der Laufzeit verändert.

5. Compmall behält sich vor, Preiserhöhungen durch Hersteller/Vorlieferanten wegen Lieferknappheit oder sonstiger Ereignisse, bei laufenden Aufträgen sowie Rahmenvereinbarungen an Kunden weiter zu berechnen.

6. Bei Bestellungen unter einem Mindestbestellwert von 79,00 Euro behält sich compmall vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 40,00 Euro zu berechnen. Onlinebestellungen sind nicht unter dem Mindestbestellwert möglich.

7. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt grundlegend die Zahlungsbedingung sofort nach Erhalt der Rechnung. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung.

8. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die Konten von compmall laut Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

9. Bei erstmaliger Bestellung sowie bei Auslandslieferungen, kann compmall Vorkasse oder Nachnahme verlangen, ebenso bei Überschreitung eines etwa eingeräumten Kreditlimits oder bei Zahlungsverzug des Kunden.

10. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Etwaige Wechsel- oder Scheckspesen trägt der Kunde.

11. Der Vertragspartner kommt unter den Voraussetzungen von § 286 Abs. 2 BGB auch ohne Mahnung in Verzug (bzw. gelten hier die Mindestzeiten der aktuellen Gesetzeslage bei Vertragsschluss). Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist compmall berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Weiterhin fällt eine Kostenpauschale in Höhe von 40,00 Euro an. Falls compmall einen höheren Schaden nachweist, kann compmall diesen geltend machen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass compmall infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12. Sofern compmall Zahlungen stundet, endet die Stundung spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder seiner gesetzlichen Vertreter gestellt wurde.

13. Innerhalb von Rahmenvereinbarungen, Aufträgen mit verschiedenen Lieferterminen sowie Teilaufträgen wird bei Nichtabnahme durch den Kunden und/oder Nichtzahlung einzelner Lieferungen der komplette Restbetrag an noch offenen Lieferungen sofort fällig. Ferner wird nur das jeweils nächste Los nach vollständiger Bezahlung des vorausgegangenen Loses zur Auslieferung fällig, unabhängig von etwaigen Lieferterminen innerhalb der Aufträge bzw. Rahmenvereinbarungen.

14. compmall ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die §§ 366, 367 BGB finden Anwendung. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 6 Lieferzeit und Lieferumfang

1. Sofern nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat compmall das Recht, die Lieferzeit nach billigem Ermessen zu bestimmen. § 315 BGB findet Anwendung. Dies gilt insbesondere für solche Waren, die compmall bei anderen Herstellern bestellen muss.

Für Produkte mit der Kennzeichnung "schnell lieferbar" gilt: Lagerbestände sind immer unverbindlich und vorbehaltlich Inventurfehler. Ein Zwischenverkauf insbesondere bei dynamischen Anzeigen (z. B. eigene Webseiten, Portalen oder sonstigen verknüpften Funktionen) kann technisch bedingt nicht ausgeschlossen werden. Vorhandene Bestände sind verfügbar solange der Vorrat reicht.

2. Verzögert sich ein in Aussicht gestellter Liefertermin für den Vertragspartner unzumutbar, so hat dieser das Recht, compmall schriftlich eine angemessene, mindestens aber vierwöchige Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; es sei denn, die bei compmall bestellten Waren sind Sonderanfertigung, modifizierte Ware oder vom Umtausch ausgeschlossene Ware. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, wenn compmall die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

3. Die im schriftlichen Kaufvertrag in Aussicht gestellte, voraussichtliche Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Nichtbelieferung oder verzögerter Belieferung durch Vorlieferanten und in allen sonstigen Fällen, auf die compmall keinen Einfluss hat. Nach Überschreitung des von compmall in Aussicht gestellten voraussichtlichen Liefertermins um mehr als acht Wochen haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; es sei denn, die bei compmall bestellten Waren sind Sonderanfertigung, modifizierte Ware, oder vom Umtausch ausgeschlossene Ware. Wählt der Vertragspartner den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch zu.

4. Für eine eventuelle Haftung von compmall unter dem Gesichtspunkt des Lieferverzugs gilt § 11 entsprechend.

5. Zubehörkomponenten wie Festplatten, Laufwerke, Add-On-Karten, Speicher etc., können nur in ihrer Grundeigenschaft bestätigt werden.

6. Sollte sich aufgrund von Versionswechsel, Abkündigung, schlechter Verfügbarkeit etc. eine veränderte Liefersituation ergeben, so steht die Lieferbarkeit des Gesamtauftrages im Vordergrund und es werden in ihrer Grundeigenschaft vergleichbare Komponenten geliefert.

7. compmall ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Diese kann compmall jeweils gesondert berechnen.

8. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist compmall berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

1. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart festlegt, erfolgt die Auswahl der Versandart durch compmall nach billigem Ermessen. Die Ware wird auf Wunsch des Kunden versichert.

2. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Kunde.

3. Sämtliche Sendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die nicht von compmall zu vertreten sind, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über; die in diesem Fall entstehenden Lagerkosten trägt der Kunde.

4. Der Kunde hat die Lieferung sofort nach Erhalt auch auf äußerlich nicht erkennbare Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich der Transportgesellschaft sowie compmall anzuzeigen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. compmall behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner compmall unverzüglich zu benachrichtigen und Auskunft über die Pfändung durch Vorlage des Vollstreckungsprotokolls zu geben.

2. compmall ist bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache herauszuverlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatz (insbesondere entgangenem Gewinn) bleibt vorbehalten.

3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiterzuveräußern, sofern er sich nicht compmall GmbH gegenüber in Zahlungsverzug befindet. Im Gegenzug tritt er bereits jetzt erfüllungshalber alle Forderungen an compmall ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Kaufsache gegen seine Abnehmer erwachsen. compmall nimmt die Abtretung an. Auch nach der Abtretung bleibt der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er nicht compmall gegenüber in Zahlungsverzug gerät.

4. compmall wird die Abtretung nicht offenlegen und die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt.

5. Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Vertragspartner. Er wird die Ware pfleglich behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, wird der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

6. Soweit der Vertragspartner die Ware mit anderen Gegenständen verbindet oder vermischt, erwirbt compmall Miteigentum an den verbundenen oder vermischten Sachen im Verhältnis des Wertes der anderen Waren zu dem Wert der von compmall gelieferten Waren. Das entstandene Miteigentum wird von dem Vertragspartner unentgeltlich für compmall verwahrt.

7. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. Die unabdingbaren Rechte des Insolvenzverwalters gem. §119 i.Vb. mit §§ 103 bis 118 InsO bleiben unberührt.

8. compmall wird die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freigeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt compmall.

§ 9 Test- und Vorführware

1. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt in jedem Fall im Eigentum von compmall. Sie darf vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit compmall über den festgelegten Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden. Der Vertragspartner hat die Ware pfleglich zu behandeln und haftet für sämtliche Beschädigungen sowie für Verlust der Ware während der Dauer der Teststellung.

2. Als Nutzungsentgelt für die Teststellung zahlt der Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, eine Pauschale in Höhe von mindestens 10 % des Kaufpreises. Außerdem erstattet er compmall die Aufwendungen für Versand und Verpackung. Kommt es danach zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Test- bzw. Vorführware, wird das vom Vertragspartner an compmall gezahlte Nutzungsentgelt auf den Kaufpreis angerechnet.

§ 10 Rechte des Kunden bei Mängeln, Mitwirkungspflichten des Kunden

1. compmall gewährleistet gemäß den nachfolgenden Bestimmungen, dass die gelieferte Ware bei Gefahrübergang frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 478, 479 BGB über den Rückgriff des Unternehmers bleiben unberührt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind reduzierte Waren aus dem Abverkauf bzw. gebrauchte Produkte.

2. Der Vertragspartner hat offene Mängel, einschließlich Transportschäden, Falschlieferungen und Mindermengen, unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich gegenüber compmall anzuzeigen. Ist ein Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt mit der Folge, dass Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen sind.

3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Vertragspartners, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, Einsatz unter nicht geeigneten Temperaturumgebungsbedingungen, falsche oder durch Bauteiltoleranzen nicht kompatible Hardware, falsche oder fehlerhafte

Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile. Bei Dauerbetrieb erfolgt keine Gewähr für mechanische Festplatten sowie Komponenten, welche für den 24h/7T-Betrieb nicht geeignet sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Hat der Kunde Änderungen an den von uns gelieferten Waren vorgenommen, z. B. auch durch den Einbau zusätzlicher Komponenten, trifft im Falle von Mängeln oder Schäden ihn die Beweislast dafür, dass diese auf die von uns gelieferten Waren zurückzuführen sind.

4. Sofern ein Gewährleistungsmangel vorliegt, erfolgt zunächst nach Wahl von compmall mit der Grenze der Zumutbarkeit eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Anspruch auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) ist zunächst ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung mindestens dreimal fehl oder weist die Ersatzlieferung wiederholt den gleichen Mangel auf und ist dem Vertragspartner ein weiteres Zuwarten unzumutbar, leben die Rechte auf Rücktritt und Minderung wieder auf. Ein Rücktritt des Vertragspartners ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Wählt der Vertragspartner wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5. Behauptet der Vertragspartner einen Mangel, so hat er die Originalware nebst einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung zunächst auf seine Kosten und sein Risiko an den Geschäftssitz von compmall zu verschaffen. compmall erhält sodann die Gelegenheit, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf den angegebenen Mangel zu untersuchen und einen festgestellten Mangel im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Stellt compmall bei der Untersuchung fest, dass ein Mangel nicht vorlag, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Kosten der Untersuchung zu den jeweils gültigen Listenpreisen, bzw. in Ermangelung solcher die übliche Vergütung, zu bezahlen. Mindestens muss jedoch ein Pauschalbetrag von einem Stundensatz für die Beschau und die Tests berechnet werden. Dieser liegt bei 79,00 Euro netto. Eventuell entstehende Versandkosten zum Hersteller werden dem Vertragspartner weiterberechnet.

6. Der Kunde steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Zeichnungen und sonstige Informationen maßgenau sind und mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen; trifft dies nicht zu, hat der Kunde compmall den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten. Weiterhin hat der Kunde, falls compmall mit Arbeiten an Geräten, Programmen oder Dateien beauftragt ist, alle Daten, die von den Arbeiten betroffen sein könnten, auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu sichern.

7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von compmall gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8. Mängelansprüche des Kunden verjähren, soweit compmall nicht wegen Vorsatzes haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.

9. Die obigen Gewährleistungsbestimmungen stellen keine Garantie im Sinne von § 443 BGB dar. Eventuell bestehende Herstellergarantien bleiben unberührt.

§ 11 Haftung, Schadensersatz

1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von compmall, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

2. Im Falle einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von compmall beruht, sowie im Falle der Verletzung von Vertragspflichten durch Angestellte von compmall, die nicht Organe oder leitende Angestellte sind, beschränkt sich die Haftung von compmall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden.

3. compmall haftet nicht für Schäden wegen Rechtsmängeln, für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitenden Angestellten von compmall beruht.

4. compmall weist den Vertragspartner darauf hin, dass Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern sind. compmall haftet nicht für Datenverluste sowie die Kosten nutzloser Dateneingabe sowie etwaige Wiederherstellungskosten.

5. Soweit die Haftung von compmall nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Organe, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von compmall.

6. Eine mögliche Haftung von compmall nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den oben genannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Diese gelten außerdem nicht bei einer von compmall zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners.

7. Mit Kauf gehen alle Pflichten der Entsorgung nach § 10 ElektroG auf den Käufer über. compmall übernimmt keine Entsorgung von Altgeräten, die als Neugerät nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden. Der Entsorgungspflichtige, hier Käufer, hat die Altgeräte oder deren Bauteile wieder zu verwenden oder nach § 11 ElektroG zu behandeln und nach § 12 ElektroG zu entsorgen sowie die Kosten der Entsorgung zu tragen.

8. Beschränkungen und Pflichten aus Richtlinien oder Gesetzen wie ElektroG, WEEE, RoHS-Verordnung etc. sind im Allgemeinen bekannt und vom Vertragspartner selbstständig einzuhalten. Angebotsabgabe bzw. die Aufforderung dazu oder Warenabgabe seitens compmall über nicht konforme Ware erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Vertragspartner sich dieser rechtlichen Pflichten vorab bewusst war bzw. compmall selbständig die Glaubhaftmachung, er ist davon ausgenommen, rechtlich bindend zukommen lässt.

§ 12 Sonstiges

1. Alle Verträge von compmall mit ihren Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr bestimmter Waren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese hat der Vertragspartner selbst zu beachten. Der Vertragspartner stellt compmall insoweit von jeglicher Haftung frei.

3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. compmall ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

4. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass compmall die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Rahmen des Daten-schutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von compmall verwendet.

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, so werden die Parteien die unwirksame oder unvollständige Regelung durch angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Regelungen bleibt dabei unberührt.

+49 (0)89 / 85 63 15-0
Mo-Fr: 09:00 - 17:00 Uhr

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